Am 23.06.2016 haben wir beim Blower door test folgenden Wert für die volumenbezogene Luftdurchlässigkeit erzielt: n50=0,991/h Die bei einem Nachweis der Luftdichtheit nach EnEV einzuhaltende Forderung beträgt bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen: n50≤1,51/h Diese Anforderung der Vorschrift wird erfüllt. Wir sind sehr zufrieden.
Dies sind die Zielwerte: n50 - Wert für freie Lüftung (Fensterlüftung) 3,0 1/h n50 - Wert bei Lüftungsanlagen 1,5 1/h vorhanden: 0,99 1/h n50 - Wert Passivhaus 0,6 1/h
Danach haben wir die Haustür abgeklebt damit nichts beschädigt wird.
Haus:
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